Die Initiative „OutInChurch“ und die ersten Entscheidungen im Synodalen Forum der katholischen Kirche bringen u.a. Bewegung in das Arbeitsrecht der katholischen Kirche.

In einem offenen Brief vom 11. Februar 2022 richteten Generalvikar Hardt zusammen mit weiteren Generalvikaren einen offenen Brief an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Herrn Bischof Dr. Bätzing. In diesem fordern sie dringend eine Reform bzgl. der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“.

Auch die Beratung und erste Beschlussfassungen bei der Dritten Synodalversammlung in Frankfurt vom 03. bis 05.02 2022 spiegeln den großen Handlungsdruck zur Änderung der Grundordnung wider.

Der SkF Hagen begrüßt und unterstützt diese aktuellen Initiativen zur raschen Änderung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse!

Auch wenn wir in den letzten Jahren auf Basis der aktuellen Grundordnung keinerlei arbeitsrechtliche Maßnahmen im Blick auf die persönliche Lebensführung ergriffen haben, ist es uns wichtig, den derzeitigen Umgang mit den Loyalitätsobliegenheiten zur persönlichen Lebensführung der Mitarbeitenden verbindlich klarzustellen. Bis zur Umsetzung des Synodal-Beschlusses bzw. der entsprechenden Änderung der Grundordnung, die nach aktuellen Verlautbarungen für den Sommer 2022 erwartet wird, gibt unser Vorstand als Dienstgeberverantwortliche des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Hagen folgende Selbstverpflichtungserklärung ab:

„Wir versichern, dass wir keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen aufgrund der persönlichen Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität von Mitarbeiter*innen ergreifen. Dieses gilt für alle Mitarbeiter*innen des Sozialdienst katholischer Frauen in Hagen.“