Wenn Eltern die Verantwortung für ihre Kinder ganz oder teilweise nicht selber tragen können, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder Ergänzungspfleger. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen vom Tod der Eltern über Minderjährigkeit, schwere psychische Erkrankung bis zur eingeschränkten Erziehungsfähigkeit. Bei einer Vormundschaft wird dem Vormund die gesamte elterliche Sorge übertragen, bei einer Pflegschaft erhält ein Ergänzungspfleger Teilbereiche der elterlichen Sorge, so z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge oder die Schulangelegenheiten. Der Vormund bzw. Ergänzungspfleger wird zu einer wichtigen Person im Leben aller Beteiligten, vor allem der Kinder. Er ist zugleich Ansprechpartner für das Kind oder den Jugendlichen sowie die Schnittstelle zwischen dem Kind oder dem Jugendlichem einerseits und den Behörden, Eltern, Pflegefamilien, Schule etc. andererseits.

Eine Vormundschaft kann auch ehrenamtlich geführt werden. Unser Fachdienst bietet Interessierten Beratung und Qualifizierung.