Kindertagespflege ist ein pädagogisches Betreuungsangebot für Kinder, sie ist neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichberechtigte und gesetzlich anerkannte Form der Kinderbetreuung. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§23 SGB VIII).

In der Kindertagespflege erziehen, bilden und betreuen, qualifizierte Tagespflegepersonen Kinder. Durch die familienähnliche Form der Betreuung ist die Kindertagespflege gerade für unter dreijährige Kinder eine gute Alternative zur Kindertagesstätte. Sie hilft die frühkindliche Förderung zu verbessern und den Eltern Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Tagespflegepersonen gehen flexibel und individuell auf die Bedürfnisse der Kinder und die beruflichen Erfordernisse der Eltern ein.

 

Der Fachdienst für Kindertagespflege

bietet Eltern:

  • Unterstützung bei der Suche einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind
  • Aufklärung über die Finanzierung der Kindertagespflege
  • Vermittlung von kompetenten und qualifizierten Tagespflegepersonen
  • Begleitung des laufenden Betreuungsverhältnisses

bietet (interessierten) Tagespflegepersonen:

  • Beratung zu den Voraussetzungen für die Tätigkeit als Tagespflegeperson
  • Informationen zur Qualifizierung
  • Begleitung beim Berufseinstieg
  • Vermittlung von Tagespflegekindern
  • Unterstützung bei der Vernetzung mit anderen Tagespflegepersonen
  • Regelmäßige Fortbildungsangebote
  • Beratung bei pädagogischen Fragen

bietet Eltern und Tagespflegepersonen:

  • Unterstützung bei der Anmeldung eines Tagespflegeverhältnisses
  • Fachliche Begleitung des laufenden Betreuungsverhältnisses
  • Beratung und Unterstützung bei Konflikten