Aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sind Menschen nicht immer in der Lage, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise aus eigenen Kräften zu regeln. Im Rahmen der „Rechtlichen Betreuungen“ unterstützt der SkF Hagen als ein anerkannter Betreuungsverein diese Menschen.
Dabei zielt die Betreuung auf eine Verbesserung, Linderung oder Verhinderung der Verschlechterung einer belastenden Situation. Die Hilfe berücksichtigt in ihrer Art und Weise den Wunsch und Willen des Betroffenen.
Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten diese Betreuungen. Und sie engagieren sich für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und begleiten diese. Ebenso berät und informiert der SkF zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Dabei geht es um:
- Gesetzliche Betreuung
- Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern
- Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen betreuenden Angehörigen
- Informationen über Vorsorgemöglichkeiten durch Vollmachten und Verfügungen
Zur rechtlichen Betreuung hat das Land NRW für Interessierte Bröschüren erstellt. Weitere Formulare rund um rechtliche Betreuung finden Sie beim Ministerium der Justiz NRW – dazu klicken Sie hier – und beim Bundesministerium für Justiz.
- Broschüren vom Bundesministerium für Justiz
Sie haben Fragen? – Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.
Termine: offenen Sprechstunde und Telefonsprechstunde