Das Ehrenamt hat seit Bestehen des Sozialdienst katholischer Frauen im Verein einen herausragenden Stellenwert. Konzepte ehrenamtlich organisierter Einzelbetreuung – im Verbund mit hauptamtlicher Fachberatung – prägen von Anfang an das neue Betreuungsrecht.
Die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer werden von Ehrenamtlichen unterstützt und umgekehrt. Ehrenamtliche übernehmen in der Regel ergänzende Aufgaben oder zusätzliche Betreuungsleistungen.
Der Betreuungsverein bietet ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern:
- Einzelberatung
- Einführungsveranstaltungen
- Fortbildungsveranstaltungen
- Fachvorträge
- Gesprächskreise
- Öffentlichkeitsarbeit
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-WestfalenInformationen gibt Ihnen einen Überblick über die Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die Broschüre liegt in folgenden Sprachen vor: arabisch, deutsch, englisch, griechisch, italienisch, polnisch, rumänisch, russisch und türkisch.
Vor einige Jahren kamen einige Änderungen auf und zu: Das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ – kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG). Gesetze sind manchmal schwer zu verstehen, und viele Betroffene haben Fragen. Das Wichtigsten erfahren Sie vorab über das Wissensportal BTHG des Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Wenn auch Sie Interesse haben, sich ehrenamtlich zu engagieren, sprechen Sie mit uns! Hier finden Sie ein Berwerbungsformular zur Vermittlung einer rechtlichen Betreuung, welches Sie uns zusenden können.
Vortragsveranstaltungen zur Betreuung.
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