Wer denkt schon gern daran, dass sich durch Unfall oder Krankheit das ganze Leben von einer Minute auf die andere ändern kann?

Die Erfahrungen mit plötzlichen, unvorhergesehenen Ereignissen zeigen aber, dass nur gezielte Vorsorge durch Vollmachten und Verfügungen helfen kann, selbstbestimmend

  • die eigenen Vorstellungen zu realisieren,
  • Ansprüche zu wahren und
  • Vermögen zu sichern.

Wenn selbstverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist, sind Vollmachten und Weisungen wichtige Dokumente, Ihren Willen umzusetzen, um so ggf. die Bestellung eines familienfremden Betreuers durch das Gericht zu vermeiden. Dieses geschieht unter anderem durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Entgegen der weit verbreiteten Ansicht sind Ehegatten und Angehörige nicht automatisch vertretungsberechtigt. Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem Beratungsgespräch und informieren Sie in Veranstaltungen!

Auch besteht die Möglichkeit, mit Ihnen gemeinsam eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung zu formulieren.
Sprechen Sie uns an!