v.l.: Anna Jung (SkF), Sabrina Grafe (SkF), Margarita Kaufmann (Beigeordnete des Vorstandsbereichs für Jugend und Soziales, Bildung und Kultur), Marita Willeke-Wirth (SkF), Susanne Lossau (Leiterin der Abteilung Erziehungshilfen) und Michael Gebauer (SkF) setzen sich für die Unterbringung minderjähriger Geflüchteter in Hagener Gastfamilien ein. (Foto: Charlien Schmitt/Stadt Hagen)
30. März 2022 – Aufgrund des andauernden Krieges in der Ukraine müssen Betroffene auf der Suche nach Sicherheit ihre Heimat zurücklassen. Für viele Geflüchtete bietet die Stadt Hagen einen Ort der Zuflucht. Doch nicht nur Familien und erwachsene Personen kommen in der Volmestadt an – viele Minderjährige haben sich ohne ihre Eltern oder andere erwachsene Begleitpersonen auf den Weg nach Deutschland gemacht. Im Rahmen des „Gastfamilienkonzepts“, das bereits 2016 und 2017 erfolgreich eingesetzt wurde, sucht die Stadt Hagen gemeinsam mit dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) nach Familien, die minderjährige Zufluchtssuchende bei sich aufnehmen können. Zum Pressebericht Stadt Hagen.
Gastfamilien bieten aktive Hilfe in Krisenzeiten
„Wir als Stadt sehen schon seit vielen Jahren, dass das Gastfamilienkonzept in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen gut funktioniert“, sagt Margarita Kaufmann, Beigeordnete des Vorstandsbereichs für Jugend und Soziales, Bildung und Kultur. Das Konzept wurde bereits während der letzten Zuwanderungswelle im Jahr 2016/17 konzipiert und soll nun erneut ins Leben gerufen werden, um auf die steigende Zahl geflüchteter Minderjähriger aus der Ukraine zu reagieren. „Für das Engagement der vielen Hagenerinnen und Hagener in diesen besonders schwierigen Zeiten sind wir sehr dankbar“, sagt Kaufmann.
Im Rahmen des „Gastfamilienkonzepts“ können sich Hagener Bürgerinnen und Bürger dazu bereit erklären, unbegleiteten Minderjährigen in Krisenzeiten aktiv zu helfen. Dazu nehmen sie Zufluchtssuchende in ihrem Haushalt auf und begleiten und unterstützen diese während ihres Aufenthaltes in Hagen. „Die Schicksale der Jugendlichen sind vielfältig und oft von Verlusten geprägt. Nach ihrer Ankunft warten dann neue Herausforderungen auf die jungen Menschen“, sagt Michael Gebauer, Geschäftsführer des SkF. Die Gastfamilien bieten den Jugendlichen bis zu ihrer Volljährigkeit einen Schutzraum, Sicherheit und zugleich einen geeigneten Einstieg in das geregelte Leben in hiesigen Haushalten. „Hier sollen die Jugendlichen die Möglichkeit haben, nach ihrem langen Weg zur Ruhe zu kommen“, sagt Gebauer. Für die Zusammenführung einer Familie mit einer oder einem minderjährigen Geflüchteten ist die Zustimmung der oder des Zufluchtssuchenden notwendig. Grundlage für das Gastfamilienkonzept bietet das Sozialgesetzbuch VIII.
Infoveranstaltung für potenzielle Gastfamilien
Für Familien, die bereit sind, eine jugendliche Person bei sich aufzunehmen, bietet der SkF am Donnerstag, 7. April, um 18 Uhr im Haus der Begegnung (HdB), Hochstraße 83d, eine Infoveranstaltung zum „Gastfamilienkonzept 2.0“ an. Hier erhalten Interessierte wichtige Informationen über die Vorbereitung und nötige Voraussetzungen für die Aufnahme einer oder eines minderjährigen Geflüchteten sowie den späteren Aufenthalt in den Familien. Diese werden während der gesamten Zeit durch den SkF begleitet. Der Träger schult Interessierte, stellt den regelmäßigen Austausch der Gastfamilien sowie der Jugendlichen untereinander sicher und begleitet alle Beteiligten in ihren spezifischen Fragestellungen. Eine Anmeldung zu der Infoveranstaltung ist erforderlich und kann unter Telefon 02331/367430 vorgenommen werden.
Zahl der Minderjährigen steigt weiter
65 unbegleitete Minderjährige, davon 11 aus der Ukraine, befinden sich aktuell in Hagen. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der minderjährigen Zufluchtssuchenden durch die andauernde Situation in der Ukraine in der nächsten Zeit weiter wachsen wird. Unbegleitet sind alle Minderjährigen, also Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind und die ohne Begleitung von Personen- oder Erziehungsberechtigten einreisen. Daraus ergibt sich nach ihrer Ankunft der Auftrag des Jugendamtes zum Tätigwerden im Sinne des Kinderschutzes. Einige Jugendliche haben bereits Familienanschluss gefunden, andere leben zum Beispiel in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen oder zum Teil in eigenen Wohnungen, in denen sie durch einen ambulanten Dienst unterstützt werden.