Zu einer kostenfreien Informationsveranstaltung zur Patientenverfügung lädt am

02. März 2020, um 17.00 Uhr

SkF-Betreuungsverein in die Hochstr. 83 b ein.

In einer Patientenverfügung kann für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit schriftlich im Voraus festlegt werden, ob und wie in bestimmten Situationen die betroffene Person behandelt werden möchte.
Nicht selten stehen auch Betreuer vor der Frage, ob ihre zu betreuende Person eine solche Patientenverfügung verfasst hat oder nicht.

Sollte ein Patient für den Fall seiner Entscheidungsunfähigkeit keine Verfügung zu medizinisch gebotenen Maßnahmen abgegeben haben, so ist der Arzt verpflichtet, weitere durchzuführen. Die Patientenverfügung gibt für diesen Fall die Möglichkeit vorzusorgen.

Der Vortrag richtet sich an ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte sowie Interessierte. Er gibt einen Überblick über die Gestaltung und erforderlichen Inhalte einer Patientenverfügung.

Telefonische Anmeldung wird erbeten beim SkF Hagen unter der Rufnummer 0 23 31 / 36 74 30.

Verantwortlich
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Michael Gebauer
Hochstr. 83 b
58095 Hagen
Tel.: 02331/367430
Mail: info@skf-hagen.de