Wir sind weiterhin für Sie da!

Jedoch reduzieren wir unsere Beratungsangebote entsprechend der behördlichen Erlasse und Empfehlungen vorerst auf ein notwendiges Maß. So bieten wir derzeit keine allgemeine Beratung an, wie z.B. zur Vorsorgebevollmächtigung.

Sie können uns aber weiterhin erreichen. Bei Fragen oder Unsicherheiten kontaktieren Sie uns über die Telefonnummer der Geschäftsstelle 02331 367 430 oder per Mail info@skf-hagen.de.

Da sich nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt am Arbeitsplatz befinden (Home-Office), kann es sein, dass Sie von uns zurückgerufen werden.


Zum Schutz aller:
Kommen Sie nur nach einer vorherigen telefonischen Terminabstimmung zu uns, und nur dann, wenn es unaufschiebbar und dringend ist!

Wir bitten um Verständnis, wenn sich Entscheidungen kurzfristig ändern oder Fragen nicht abschließend geklärt werden können. Dies ist den besonderen Umständen geschuldet.


Großtagespflege und Kindertagespflege

Seit 16.03.20 sind alle Kindertagespflege- und Großtagespflegestellen geschlossen.

Jedoch können Eltern, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in einer sogenannten Schlüsselposition tätig sind, sich eine Arbeitgeberbescheinigung ausstellen lassen und die Notbetreuung in Anspruch nehmen, sofern sie die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisieren können.

Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Bitte beachten Sie hierzu die Bedingungen und die aktuelle Liste der Berufsgruppen auf www.hagen.de.

Seit dem 27. April 2020 haben Kinder von Alleinerziehenden, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden einen Anspruch in das Kindertagesbetreuungsangebot aufgenommen zu werden, wenn eine private Betreuung nicht anderweitig, auch nicht durch den mitsorgeberechtigten Elternteil verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann.

Seit dem 14. Mai 2020 sind die Kindertagespflegestellen für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, geöffnet.

Ab dem 8. Juni 2020 wird das Betretungsverbot für die Kindertagesbetreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen aufgehoben und ein eingeschränkter Regelbetrieb aufgenommen. In der Kindertagespflege und Großtagespflege erfolgt die Betreuung dann wieder im Umfang der bestehenden Betreuungsverträge.
Selbstverständlich halten wir uns weiterhin an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Unsere Fachberaterinnen in der Kindertagespflege und der Großtagespflege stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Bitte bringen Sie Kinder nicht zur Betreuung, wenn sie

  • Krankheitssymptome aufweisen,
  • wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist – dies gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Aufenthalt.